09.06.2009

Die richtige Versicherung bei Unwetterschäden


Die richtige Versicherung bei Unwetterschäden
Was Versicherte vor Abschluss beachten sollten

Die wichtigste Versicherung bei Sturmschäden ist die Wohngebäudeversicherung.(Foto: sxc.hu) In der vergangenen Woche ereigneten sich in ganz Deuschland teils heftige Unwetter mit Hagelschlag und Orkanboen. Entstandene Sach- oder Personenschäden sind meist von der Versicherung gedeckt. Welche Versicherung zahlt, hängt jedoch von der Art des Schadens ab und wie er zustanden gekommen ist. Der Bund der Versicherten erklärt die Unterschiede anhand von Beispielen.

Die meisten Unwetterschäden an Häusern, Gartenhäusern, Garagen und Zäunen, sind von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Diese zahlt jedoch bei Sturmschäden nur, wenn der Sturm eine Windstärke von mindestens 8 Beaufort hatte - das muss der Versicherte nachweisen.

Bianca Boss vom Bund der Versicherten rät Betroffenen hierzu, Zeitungsartikel über Schäden in der Region zu sammeln und auch die Schäden an benachbarten Häusern zu fotografieren. Tritt ein Sturmschaden in einer bestimmten Häufigkeit und Heftigkeit in einer Region auf, kann eine bestimmte Windstärke angenommen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, gegen eine Gebühr ein entsprechendes Gutachten beim Wetterdienst anzufordern. Hagelschäden dagegen werden grundsätzlich von der Versicherung übernommen.

Die richtige Versicherung für jeden Schadensfall
Ausnahme: Für Photovoltaik-Anlagen muss eine besondere Versicherung abgeschlossen werden, obwohl sie fest an das Haus installiert sind. Manche Wohngebäudeversicherungen bieten aber einen Schutz der Anlagen gegen ein Aufpreis an.
Bei Schäden an beweglichen Gegenständen haftet die Hausratversicherung, sofern sich die Gegenstände während des Unwetters im Haus befunden haben. Wurden Autos durch Sturm oder Hagel beschädigt, kommt die Teilkaskoversicherung für die Schäden auf.

Auch die Private Haftpflichtversicherung kann bei Unwetterschäden von Bedeutung sein, z.B. wenn der Schaden durch eine Unachtsamkeit eines Dritten entsteht oder derjenige sein Haus nicht ordnungsgemäß instandgehalten hat.

Quelle: konsumo

12.02.2009

Marderbisse

Marderbisse sind in der Regel über die Photovoltaiksachversicherung versichert. Trotzdem sollte man bereits bei der Anlagenplanung Folgendes beachten:

Wohnen Sie in einer Gegend, in welcher Ihr Auto oder das des Nachbarn bereits einmal durch Marder angeknabbert wurde, sollten die Solarkabel am besten gleich in Kabelkanälen verlegt werden.

13.10.2008

Solar-Diebe entdecken die Region

Vom Dach einer Pfaffenhofener Firma haben Diebe 24 Photovoltaikmodule fein säuberlich abmontiert. An Nachrichten über Schrottdiebe, die Gullideckel oder Dachrinnen wegschaffen, hat man sich fast schon gewöhnt. Der Fall, dass Unbekannte jüngst vom Dach einer Pfaffenhofener Firma 24 Photovoltaikmodule fein säuberlich abmontierten, rüttelt Solarstromfans auf.

Ist jetzt sogar die Solaranlage auf dem heimischen Dach vor Langfingern nicht mehr sicher?„Ich war von den Socken“, beschreibt Dirk Hartmann seine Gefühle, als er vom dreisten Diebstahl vom hinteren Dach des Gewerbeparks Pfaffenhofen erfuhr. Der Geschäftsführer der Eppinger Wohn- und Industriebau Hartmann hat „keine Ahnung“, wie die Diebe aufs Dach kamen. „Das Dach ist ziemlich hoch“, Traufhöhe sechs Meter, er nimmt an, dass da Profis am Werk waren, die die Module ohne Gewalt „sauber abgebaut“ haben.

Seit dem Frühjahr thront die 1000-Quadratmeter-Photovoltaikanlage auf den Dächern des Gewerbeparks. Rund 100.000 Kilowattstunden Strom werden pro Jahr ins Netz eingespeist. Nach zwölf Jahren soll die Anlage die eigenen Kosten eingespielt haben. „Da ist es natürlich schlecht, wenn gleich Teile geklaut werden“, ärgert sich Hartmann Immerhin: Ein erster Hinweis ergab, dass Diebstahl offenbar in der Versicherung eingeschlossen ist.

Fachkundige Täter:

Rund fünf Kilo wiegen die dünnen, 1,20 Meter langen Solarmodule, die die Diebe vorsichtig abmontierten. Wie sie vorgingen und wie sie die 24 Platten abtransportierten, weiß die Polizei noch nicht. Aber: „Da sind Fachkunde und entsprechende Werkzeuge nötig“, ist Polizeisprecher Peter Lechner überzeugt. Ob Kriminelle jetzt verstärkt Solarmodule als lukrative Hehlerware entdecken? „Es ist bei uns zum Glück kein Massendelikt“, verweist Lechner auf maximal zwei Fälle in der Vergangenheit.

In anderen Regionen haben Täter schon öfter zugeschlagen. Die Sendung Aktenzeichen „XY“ zeigte im Mai Fälle aus dem Emsland, wo gut organisierte Täter eine Vielzahl von Solarplatten von Dächern auf Landwirtschaftsgebäuden stahlen. Auf Diebesbanden, die seit 2006 Photovoltaikanlagen zum Ziel haben, verweist das Bayerische Landeskriminalamt und gibt in einem Internetkodument Sicherungsempfehlungen.Wie sichern?„Es sind mehr Meldungen über Diebstähle in den Medien als in den Jahren zuvor“, bestätigt Sebastian Fasbender den Trend, der Sprecher des Bundesverbands Solarwirtschaft. Er verweist auf technische Möglichkeiten, die Anlagen diebstahlsicherer zu machen, zum Beispiel durch spezielle Sicherheitsschrauben, Einbruchmeldeanlagen mit Kamera oder Anlagemonitoring, bei dem ein Ertragseinbruch der Anlage gleich Alarm auslöst.

Dirk Hartmann ist nach dem Solarklau jedenfalls ernüchtert. „Heute ist gar nichts mehr sicher“, sagt er. Kürzlich hätten bei seinem Nachbarn acht Pflanzen einer neu gepflanzten Ligusterhecke gefehlt. „Das greift um sich.“

von Carsten Friese
Heilbronner Stimme

26.05.2008

Versicherungsschutz rund um die Immobilie

Als Hauseigentümer ist man sich oft der Gefahren, die dem Be­sitz drohen, gar nicht bewusst. Feuer, Einbruch, Sturmschäden, Rohrbruch ... es gibt viele unvorhersehbare Schadensfälle, die viel Geld, Zeit und Nerven kosten. Ein guter Versicherungsschutz sorgt dann zumindest dafür, dass der materielle Schaden behoben wird. Zwei Fälle zeigen beispielhaft, wie wichtig ein maßgeschneidertes Versicherungspaket ist.

Versicherungsschutz für Solaranlagen.

Solaranlagen sind für die alternative Energiegewinnung sehr populär. Vor Gefahren wie Blitzschlag, Feuer, Sturm, Überspannungsschäden und beispielsweise auch Schäden durch Marderbisse sind viele Anlagenbesitzer jedoch unzureichend versichert. Ebenso mangelhaft ist der Schutz vor der oft noch viel teureren Folge solcher Sachschäden – dem Ausfall der Einspeisevergütung.

Schadenversicherungen, wie eine Wohngebäude- oder eine Glasversicherung, ersetzen Schäden, die an der Anlage selbst entstanden sind. Die Privathaftpflichtversicherung sowie die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung kommen für Schäden auf, die von der Anlage verursacht werden, beispielsweise wenn herabfallende Teile der Solaranlage Passanten verletzen.

Eine Ergänzung der Schaden- und der Haftpflichtabsicherung ist daher ratsam. Eigentümer von Solaranlagen sollten ihren bereits bestehenden Versicherungsschutz überprüfen, ob alle wesentlichen Gefahren im Zusammenhang mit Solaranlagen versichert sind. Eventuell muss die Photovoltaikanlage als Gebäudebestandteil ausdrücklich im Vertrag mit aufgeführt sein. Ist dies nicht der Fall, so kann der Vertrag entsprechend erweitert werden.

Einen umfassenden Schutz bieten Elektronikversicherungen für Photovoltaikanlagen. Über die klassischen Risiken hinaus schützen sie bei allen unvorhersehbar einwirkenden Gefahren. Dazu zählen beispielsweise Beschädigung und Zerstörung durch Bedienungsfehler, Überspannung, Kurzschluss, Fahrlässigkeit, Konstruktions- und Materialfehler sowie höhere Gewalt.

Mit dem Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) wurden die Netzbetreiber dazu verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Energien zu einem festgesetzten Preis abzunehmen. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung von Solaranlagen baut stets auf diesen Einnahmen auf. Fällt diese Vergütung aufgrund von Schäden weg, ist die finanzielle Einbuße nur dann versichert, wenn ein Schutz vor Betriebsunterbrechung mit in die Versicherung aufgenommen wurde.

Nicht zuletzt ist der Standort der Solaranlage zu berücksichtigen. Manche Versicherungsunternehmen schließen frei stehende Anlagen vom Versicherungsschutz aus.

Elementarschaden­versicherung.

Die Liste der Ereignisse, die Elementar- und Witterungsschäden mit sich bringen können, ist lang: Es sind Naturereignisse wie Frost, Schnee, Regenfälle, Hagel, Sturm, Blitzschlag mit anschließender Überspannung und Erdbeben. Zwar zählt Deutschland im internationalen Vergleich zu den weniger gefährdeten Gebieten, doch kommt es immer öfter zu Schäden durch extreme Wetterverhältnisse. In den meisten konventionellen Sachwerteversicherungen – zum Beispiel Wohngebäude- oder Hausratpolicen – ist nur ein lückenhafter Schutz gegen Elementarschäden enthalten.

Umfassendere Deckung bieten Allgefahren-Versicherungen für Wohngebäude und Hausrat. Sie umfassen alle Risiken, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Schäden zum Beispiel durch Erdbeben, Witterungsniederschläge, Schneedruck und Lawinen sind, nach Abzug einer Selbstbeteiligung, abgedeckt.

Zu den Kosten, die der Versicherer übernimmt, zählen bei der Wohngebäudepolice neben Schäden am Gebäude selbst unter anderem auch Aufräumarbeiten, Dekontamination und die Rückreisekosten aus dem Urlaub ab einer bestimmten Schadenhöhe. Eine Allgefahren-Hausratversicherung ersetzt auch Einrichtungsgegenstände. So macht sie es dem Versicherungsnehmer bei Totalverlust möglich, einen neuen Hausstand zu gründen.

ju/HDI-Gerling

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Horst Kress
Freigericht, Hessen, Germany
Betreiber einer Photovoltaikanlage
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